§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend Geschäftsbedingungen) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Innovations ON. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2. Die Nutzungsbedingungen oder sonstige Bedingungen der Dritthersteller gelten vorrangig vor diesen Geschäftsbedingungen, soweit Innovations ON unter diesen Geschäftsbedingungen Drittprodukte z.B. Software liefert. Der Kunde ist verpflichtet, die nutzungs- und urheberrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Hersteller und/oder Lieferanten einzuhalten.
§ 2 Leistungen von Innovations ON
1. Das Leistungsspektrum von Innovations ON umfasst die Beratung und den Support und weitere Dienstleistungen rund um Clouddienste (z.B. AWS oder Google).
2. Der einzelne Leistungsumfang bestimmt sich ausschliesslich nach den individuellen Vereinbarungen der Parteien, die sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung ergeben.
3. Die Änderung des Leistungsumfangs bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des anderen Vertragpartners. Dies bedarf der Textform.
4. Erfordert die Änderung des Leistungsumfangs des Kunden eine umfangreiche Überprüfung, so ist diese gesondert zu vereinbaren und wird von Innovations ON gesondert berechnet.
5. Die für eine Überprüfung und/oder Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen werden in Textform festgelegt. Sie bilden, auch wenn Sie mit den ursprünglichen Vertrag nicht fest verbunden sind, einen einheitlichen Vertrag.
6. Innovations ON erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung mit qualifiziertem Personal und führt die Lieferungen (z.B. Software) und Leistungen (z.B. Installation, Support) eigenverantwortlich durch.
7. Die Angebote von Innovations ON sind grundsätzlich freibleibend.
8. Innovations ON kann für die Leistungserbringung einen oder mehrere Subunternehmer einsetzen. Subunternehmer sind nicht mit Innovations ON verbundene Unternehmen.
§ 3 Rechte und Pflichten des Kunden
1. An der Software, die der Kunde Innovations ON im Rahmen des Vertrages unentgeltlich zur Verfügung stellt, erhält Innovations ON ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung auf dem z.B. im Rechenzentrum von Innovations ON gehosteten Server bzw. zur Benutzung einer Kopie der Software auf Einzelcomputern im vertraglich
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vereinbarten Umfang. Sämtliche Rechte bezüglich der Dokumentation der Software verbleiben beim Kunden oder dessen Lieferanten. Der Kunde ist für das Vorliegen und die Beschaffung ausreichender Nutzungsrechte allein verantwortlich.
2. Sofern im Rahmen von § 69 e UrhG erforderlich, wird der Kunde von den Lizenzgebern, von denen er die Software erworben hat, die Offenlegung von Schnittstellen verlangen.
3. Die Ziffern 1 und 2 gelten auch, sofern und soweit Innovations ON die Software bei dem jeweiligen Lizenzgeber für den Kunden erwirbt.
4. Der Kunde ist verpflichtet, den Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Zugänge (z.B. VPN) zum Kundennetz durch Innovations ON Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nach Kenntniserlangung des Ausscheidens dieser aus dem Innovations ON Unternehmen selbständig zu deaktivieren und Passwörter geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
5. Der Kunde trägt selbständig Sorge für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse, soweit diese gegenwärtig oder künftig für z.B. die Teilnahme am Internet oder dem Innovations ON-Netz erforderlich sein sollten.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Jede Partei benennt jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner.
2. Der Kunde wird während der Vorbereitung und Durchführung der Lieferungen und Leistungen Innovations ON jede notwendige und zumutbare Unterstützung (z.B. Beistellungen, Zugang zu den Produkten,Stromversorgung, Stellflächen für Service und Technikereinrichtungen) gewähren und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen und Vorbereitungsmaßnahmen schaffen. 3. Der Kunde ist für die ordnungs- gemäße Nutzung und für angemessene Umgebungsbedingungen der in den Vertrag einbezogenen Produkte und Programme selbst verantwortlich.
3. Bei Vor-Ort-Einsätzen gewährleistet der Kunde die Einhaltung aller arbeits- schutzrechtlichen Bestimmungen. Der Kunde wird sicherstellen, dass das Benachteiligungsverbot in § 7 AGG gegenüber den Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern von Innovations ON gewahrt wird.
4. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, verspätet oder nicht ordnungsgemäß, verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen in angemessenem Rahmen. Vereinbarte Service-Level mit ggf. vereinbarten Vertragsstrafen werden ausgesetzt und gelten nicht. Ferner tritt auf Seiten der Innovations ON kein Verzug ein.
5. Aufwendungen, Kosten, Nachteile und Schäden, die aus der Verletzung dieser Ziffern und/oder aus in sonstigen Vertragsdokumenten genannten Mitwirkungspflichten des Kunden resultieren, gehen zu Lasten des Kunden. Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten.
§ 5 Software
1. Stellt der Kunde Innovations ON Software zur Verfügung bzw. spielt Innovations ON im Auftrag des Kunden die Software auf die Hardware auf, sichert der Kunde zu, die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte (Lizenzen) erworben zu haben.
2. Kann der Hersteller oder Lieferant bereits bestellte Produkte nicht mehr liefern, sondern lediglich Nachfolge-Modelle, die jedoch hinsichtlich der Funktionalität und der Qualität vergleichbar oder ähnlich sind und die vom Kunden geforderten Spezifikationen erfüllen, kann Innovations ON das Nachfolgemodell zur Vertragserfüllung liefern.
3. Innovations ON behält sich die Möglichkeit von Teillieferungen vor, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Innovations ON ist berechtigt, Programm-, Installations- und Produktdokumentationen sowie sonstige Unterlagen in englischer Sprache zu liefern, sofern diese nicht in deutscher Sprache verfügbar sind.
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§ 6 Leistungszeit, Verzug und Nichtleistung
1. Dem Kunden übermittelte oder mit ihm vereinbarte Lieferdaten und Termine zur Erbringung von Leistungen gelten als Richtwerte und setzen die Abklärung aller technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung voraus. Liefer- und Leistungstermine sind nur dann verbindlich, wenn diese zwischen den Parteien in Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend) verbindlich bezeichnet worden sind und setzt voraus, dass der Kunde seine vertraglichen Pflichten sowie seine Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt.
2. Hält Innovations ON verbindliche Leistungstermine nicht ein, so hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung ablehne. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde von dem betreffenden Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen.
3. Die Leistungserbringung steht außerdem unter dem Vorbehalt, dass notwendige Ersatzteile oder -geräte allgemein erhältlich und beim Lieferanten / Hersteller vorrätig sind. Innovations ON ist berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen, wenn der Kunde auf zwei aufeinander folgenden Terminen mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist. Innovations ON wird den Kunden mindestens 48 Stunden vor Leistungsunterbrechung informieren. Nach Zahlung der rückständigen Beträge wird Innovations ON die Leistungs- erbringung wieder aufnehmen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, auch für die Zeit der Leistungsunterbrechung, abzüglich ersparter Aufwendungen der Innovations ON, verpflichtet. Vereinbarte Termine
4. (z.B. Meilensteine im Projekt) verschieben sich entsprechend und/oder Service-Level-Zeiten gelten in diesem Fall nicht.
5. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich entsprechend, wenn Innovations ON infolge höherer Gewalt oder sonstiger Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Innovations ON liegen und trotzdem zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. Krieg, Aufruhr, Streiks, Feuer, Überschwemmung, nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern, Ausfall von und Störungen in Kommunikationsnetzen anderer Betreiber) gehindert wird, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Innovations ON wird dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Jede Partei kann von dem Vertrag zurücktreten oder ein Dauerschuldverhältnis kündigen, wenn das betreffende Ereignis länger als zwei Monate andauert.
§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Steuern
1. Alle Preise sind Netto-Preise zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. 3. Bei Auslandsgeschäften, sind die vereinbarten Preise Nettopreise, d.h. das ist der vom Kunden zu bezahlende Nettopreis nach Abzug etwaiger ausländischer Steuern. Der Begriff „ausländische Steuern“ meint insbesondere Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Waren- und Servicesteuer, andere Quellensteuern, Zölle oder andere Zuschläge und Kosten, sowie sonstige Gebühren und Abgaben, die von einem ausländischen Staat oder einer ausländischen Gemeinde erhoben werden. Daher vereinbaren die Parteien, dass alle ausländische Steuern vollständig vom Kunden übernommen und bezahlt werden. Der Kunde verpflichtet sich, Innovations ON alle erforderlichen Steuerbescheinigungen, Steuerbescheide und alle weiteren Dokumente bereitzustellen, die von Innovations ON benötigt werden, um seine steuerrechtlichen Verpflichtungen im Ausland und in Deutschland zu erfüllen.
3. Im Falle einer Erhebung, Erhöhung oder Änderung insbesondere öffentlich-rechtlicher Abgaben, der Umsatzsteuer, der Urheberrechtsvergütung einschließlich einer gegebenenfalls auf die Urheberrechtsvergütung anfallenden Umsatzsteuer, behält sich Innovations ON vor, die vertraglich vereinbarten Preise (Vergütung nach Aufwand oder Festpreis) sowie die Vergütungen entsprechend zu erhöhen. Innovations ON teilt dem Kunden die Preiserhöhung mit.
4. Innovations ON ist bei Dauerschuldverhältnissen berechtigt, bei sich veränderden Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen der Beschaffungskosten, wie Preiserhöhungen der Lizenzgeber, Energieversorger, Personal – und Materialkosten und Kosten der Telekommunikationsdienstleister die vereinbarten Preise unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten zu erhöhen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 5 % des ursprünglichen Preises übersteigt, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ablauf des nächsten Kalendermonats nach Mitteilung der Erhöhung zu kündigen.
5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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§ 8 Eigentumsvorbehalt, Rechte
1. Innovations ON behält sich das Eigentum und die Rechte an den vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aller geschuldeten Forderungen und/oder aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung vor (folgend Vorbehaltsware).
2. Der Weiterverkauf der von Innovations ON gelieferten Produkte darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Kunde tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräußerung sicherungshalber an Innovations ON ab. Auf Verlangen hat der Kunde die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Kunde ist zum Einziehen der an Innovations ON abgetretenen Forderung ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art (z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung). Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich.
3. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von Innovations ON durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf die Rechte von Innovations ON hinzuweisen und Innovations ON unverzüglich zu informieren. Nachteile, Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht gehen zu Lasten des Kunden.
4. Übersteigt der Wert der an Innovations ON gegebenen Sicherheiten die Forderungen von Innovations ON um mehr als 20%, kann Innovations ON auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
§ 9 Annahme, Abnahme, Gefahrenübergang
1. Bei Annahmeverzug oder bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten durch den Kunden ist Innovations ON be- rechtigt, die Produkte auf Gefahr und Kosten des Kunden angemessen einzulagern.
2. Sofern der Kunde etwaige vereinbarte Vor-Ort-Termine nicht einhält, ist Innovations ON berechtigt, ihm die Kosten für diesen Einsatz entsprechend der vereinbarten oder üblichen Stundensätze in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass Innovations ON die Mitarbeiter anderweitig einsetzen konnte.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, von Innovations ON erbrachte Werkleistungen vor schriftlicher Abnahme produktiv zu nutzen. Nutzt der Kunde sie dennoch produktiv, gilt der produktive Einsatz als Abnahme.
4. Mit Übergabe der verkauften IT- Produkte an den Kunden oder an ein etwaiges Auslieferungsunternehmen, geht unabhängig von noch zu erbringenden Werk- und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit den verkauften IT-Produkten, die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Es wird klargestellt, dass es sich beim Kauf der IT-Produkte und der Erbringung von etwaigen Dienst- und/oder Werkleistungen um jeweils getrennte Rechtsgeschäfte handelt.
§ 10 Mängelhaftung, Garantie
1. Der Kunde ist verpflichtet, die von Innovations ON erbrachte Leistung oder erhaltene Produkte umgehend auf Mangelfreiheit zu überprüfen und einen etwaigen Mangel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt das Produkt oder die Leistung als genehmigt, es sei den, es handelt sich um einen Mangel, der bei angemessener Prüfung nicht erkennbar war.
2. Der Kunde kann Nacherfüllung bei Vorliegen eines gem. §10 Nr. 1 angezeigten Mangels verlangen. Innovations ON wird nach eigener Wahl entweder eine Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) vornehmen, sofern dem Kunden nicht nur eine bestimmte Art der Nacherfüllungsversuche zumutbar ist. Bei Fehlschlägen zweier Nacherfüllungsversuche ist der Kunde verpflichtet, schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Nach Fristverstreichung oder bei erneutem Fehlschlagen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, sofern ein erheblicher Mangel vorliegt. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, erstattet Innovations ON dem Kunden die bereits entrichtete Vergütung abzüglich einer von Innovations ON im eigenen Ermessen festgesetzten angemessenen Nutzungsentschädigung. Dem Kunden bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass Innovations ON keine oder eine geringere Entschädigung zusteht.
3. Nacherfüllungsansprüche bestehen insbesondere bei solchen Mängeln nicht, die durch eine Veränderung der Liefer-
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und/oder Leistungsprodukte, unsachgemäße Nutzung, natürlichen Verschleiß, Versagen der Komponenten der Systemumgebung, Bedienungsfehler, Nachbesserung/Änderungen des Kunden oder Dritter, durch unzureichende Wartung, durch Produkte Dritter oder Installation und/oder durch Gebrauch der Liefer- und Leistungsgegenstände entgegen den Hersteller- Richtlinien, entstehen.
4. Die verschuldensunabhängige Haftung von Innovations ON nach § 536 a Absatz 1 BGB wegen Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
5. Eine Kündigung durch den Kunden gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung ist erst zulässig, wenn Innovations ON ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, von Innovations ON verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder diese aus anderen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.
6. § 439 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, es sei denn, Innovations ON hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine garantierte Beschaffenheit für die Produkte übernommen
7. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche, einschließlich Schadensersatz- und Aufwendungs- ersatzansprüchen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung bzw. Abnahme, soweit das Gesetz nicht zwingend längere Fristen vorsieht.
8. Innovations ON übernimmt Garantien für die Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen nur, soweit dies zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Sofern in Angeboten, Dokumenten oder in sonstigen Unterlagen die Begrifflichkeiten “sichert zu”, “sicherstellen”, “stellt sicher”, „garantiert“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten verwendet werden, sind sich die Parteien darüber einig, dass es sich hierbei nicht um Zusicherungen bzw. Garantien handelt, deren Nichteinhaltung zu einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung führt. Die Parteien sind sich weiterhin darüber einig, dass vereinbarte Reaktions- und Wiederherstellungszeiten und vereinbarte Verfügbarkeiten keine Garantien gemäß §§ 443, 639 BGB darstellen. 9. Öffentliche Äußerungen, z. B. Werbeaussagen der Hersteller, Dritter oder Lieferanten, stellen keine vertraglich vereinbarte Beschaffenheit dar.
§ 11 Haftung
1. Innovations ON haftet unbegrenzt für die von Innovations ON sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verhalten oder einer Garantie.
2. Innovations ON haftet bei leichter Fahrlässigkeit für solche Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren, und zwar beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. In diesen Fällen ist die Haftung für die Summe aller Haftungsfälle innerhalb eines Kalenderjahres auf den Nettojahresauftragswert des Kalenderjahres begrenzt, in dem die Haftungsfälle eintreten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
3. Muss eine EDV-Anlage oder ein Teil davon zu Reparatur- oder Wartungszwecken während der produktiven Zeit des Kunden ausgeschaltet oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden, so übernimmt Innovations ON keine Haftung für Schäden und Nachteile, die daraus entstehen. Der Kunde kann allerdings auf eigene Verantwortung ausdrücklich verlangen, dass Innovations ON geschuldete Reparatur- oder Wartungsarbeiten zu bestimmten Zeiten nicht vornimmt.
4. Bei Verlust von Daten haftet Innovations ON nur dann, wenn der Kunde durch eine ordnungsgemäß durchgeführte Datensicherung sichergestellt hat, dass diese Daten durch einen vertretbaren Aufwand rekonstruiert werden können und die Datensicherung nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen ist. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Aufwand der Wiederherstellung begrenzt.
5. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
6. Die Haftungsbegrenzungen der Ziffern 2 – 5 gelten für Aufwendungsersatzansprüche, für Ansprüche aus Selbstvornahme, Kündigung und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegenüber Innovations ON. Die Ansprüche verjähren – mit Ausnahme der Ziffer 1 – ein Jahr nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis.
7. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Schadensersatzhaftung gemäß den vorstehenden Bestimmungen gilt auch für etwaige Ansprüche des Kunden gegenüber Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Innovations ON.
§ 12 Schutz- und Nutzungsrechte
Aufschiebend bedingt mit vollständiger Zahlung aller Ansprüche räumt Innovations ON dem Kunden an den im Rahmen und im Zusammenhang der Leistungserbringung speziell und individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschließliches, auf die den vertraglich vereinbarten Zweck innerhalb des Geschäftsbetriebes nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Nutzung ist in dem Umfang gestattet, der zur Erfüllung des vertraglich vorgesehenen Zwecks innerhalb des
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Geschäftsbetriebes des Kunden erforderlich ist.
§ 13 Geheimhaltung, Datenschutz, Auftragsverarbeitung
1. Die Parteien verpflichten sich, alle nicht offenbarten oder öffentlich bekannten vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages bekannt werden, über den Inhalt des Vertrages sowie alle Produkt, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei − auch nach Beendigung des Vertrages streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung zu verwenden.
2. Jede Partei ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten.
3. Soweit Innovations ON personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, nutzt oder die Möglichkeit des Zugriffs auf diese Daten besteht, wird Innovations ON diese Daten gemäß Art. 28 DS-GVO weisungsgebunden verarbeiten. Die Parteien schließen hierzu einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 14 Exportbeschränkungen
Die gelieferten Produkte, technisches know how und Serviceleistungen können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sowie Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, sich selbständig über die aktuellen Bestimmungen und Verordnungen zu informieren und diese zu beachten. Ohne vorherige behördliche Genehmigung ist es dem Kunden nicht gestattet, gelieferte Produkte direkt oder indirekt in Länder, die einem US-Embargo unterliegen, oder an natürliche oder juristische Personen, die auf US-amerikanischen, europäischen oder nationalen Verbotslisten (z.B. Entity List, Denied Persons List, Specifically Designated Nationals and Blocked Persons) stehen, zu liefern.
Ergänzend zu den Bestimmungen in Teil I dieser Geschäftsbedingungen gelten die nachfolgenden Bestimmungen, sofern Innovations ON Serviceleistungen erbringt.
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§ 15 Umfang der Serviceleistungen
1. Die zu erbringenden Serviceleistungen beziehen sich ausschließlich auf die im Vertrag hinsichtlich Hersteller, Typ sowie Serien- und Gerätenummer näher spezifizierten Produkte oder Systemkonfigurationen.
2. Die Serviceleistungen erbringt Innovations ON nach eigenem Ermessen und Auswahl. Sofern nichts anderes zwischen den Parteien schriftlich vereinbart ist, erbringt Innovations ON die Serviceleistung entweder telefonisch oder vor Ort beim Kunden. Nach Absprache mit dem Kunden kann eine Fernwartungslösung implementiert werden. Keine Verantwortung übernimmt Innovations ON für die Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Fernwartungsleitungen außerhalb ihres Geschäftsbetriebs, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Bei Releasewechsel muss der Kunde die entsprechenden Nutzungsrechte (Lizenzen) für die zu installierende Software haben bzw. diese erwerben
4. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Aufstellungsortes der betroffenen Produkte oder Systeme Innovations ON rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Beabsichtigt der Kunde, die in einem Servicevertrag erfassten Produkte oder Zusammensetzung zu ändern oder zu erweitern, wird er cloudbudies unverzüglich hiervon unterrichten. Sofern die Änderungen oder Erweiterungen zur Folge haben, dass Innovations ON den Service schwer oder unmöglich erbringen kann, ist Innovations ON nicht länger zur Erbringung der Serviceleistungen verpflichtet. In diesen Fällen wird Innovations ON – sofern technisch und betrieblich möglich – dem Kunden bezüglich des veränderten oder erweiterten Teil- oder Gesamtsystems ein Angebot unterbreiten. Einigen sich die Parteien im Hinblick auf die Serviceleistungen des veränderten oder erweiterten Teil- oder Gesamtsystems nicht, hat dies auf die vom Kunden zu zahlenden Servicegebühren keinen Einfluss.
§ 16 Servicezeiten
1. Serviceleistungen erbringt Innovations ON montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr mit Ausnahme von bundeseinheitlichen Feiertagen (folgend „Servicezeit“), sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. Eventuell zugesagte Service-Level-Zeiten (z. B. Reaktionszeiten) gelten nur während der vereinbarten Servicezeit. Kundenanforderungen, die außerhalb der vereinbarten Servicezeit angenommen werden, werden so behandelt, als wären sie zu Beginn der nachfolgenden Servicezeiten eingegangen. Liegt das Ende der Service-Level-Zeit außerhalb der Servicezeit, wird die Service-Level-Zeit unterbrochen und läuft mit Beginn der nächsten Servicezeit weiter, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
3. Kann Innovations ON die Serviceleistungen während der vereinbarten Service-Level-Zeiten trotz aller Bemühungen nicht erbringen, ist Innovations ON berechtigt, innerhalb der vereinbarten Service-Level-Zeiten nach eigenem Ermessen statt den geschuldeten Serviceleistungen für eine Übergangsphase eine vertragliche Zwischenlösung zu erbringen.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München. Innovations ON steht es jedoch frei, den Kunden vor einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
3. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Innovations ON.
4. Mündliche Abreden oder Zusagen, spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie Kündigungen, Rügen und Fristsetzungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses
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Schriftformerfordernis.
5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.